Kalte Räumung: Schmerzensgeld !

Unter dem Begriff „ kalte Räumung “ versteht der Praktiker im Mietrecht die Inbesitznahme einer Wohnung ohne Räumungstitel.  Zeitersparnis bringt ein Antrag auf künftige Räumung. Vermieter, die die Räumung ungesetzlich ... Weiterlesen