Alexander Dietrich – Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mandate im Nachbarrecht

Beim Nachbarrecht geht es um alle nur möglichen Störungen im nachbarlichen Verhältnis. Beispiele sind Beeinträchtigung eines benachbarten Grundstücks durch

  • Emmissionen (Lärm, Geruch, Schmutz, Laub, sonstige Gegenstände oder auch Insekten, z.B. Bienen)
  • Beschattung
  • Überwuchs
  • Abgrabung oder sonstige Bauarbeiten
  • Nichteinhaltung von Grenzabständen durch Bebauung oder Bepflanzung oder Überbau

Häufig sind auch Grenzeinrichtungen wie der berühmte „Maschendrahtzaun“ im Streit. Dem einen ist der Sichtschutz ein Anliegen, der Nachbar indes stört sich daran.

Nachbarstreitigkeiten sind häufig besonders emotional. Wenn ein Anwalt hinzugezogen wird, übernimmt dieser häufig die Funktion des Sprachrohrs, aber auch des Prellbocks gegen allzu renitente Nachbarn. Der Anwalt kanalisiert die Auseinandersetzung und trägt – wenn möglich – zu einer Einigung bei. Eine Einigung hat durchaus Vorteile: Beide Seiten sollten dabei „das Gesicht wahren“ und in Zukunft damit gut leben können.

Denn: Nachbarn haben selbst nach einer glorios gewonnenen Auseinandersetzung weiter miteinander zu tun. Eine Retourkutsche des Unterlegenen lässt dann häufig nicht lange auf sich warten.

 

Vertretung im Nachbarrecht auch in obligatorischer Streitschlichtung vor der Gütestelle

In Hessen oder auch Baden-Württemberg ist bei Nachbarstreitigkeiten die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor dem Schiedsamt oder einer anderen anerkannten Gütestelle vorgeschrieben. Ausnahme: Es handelt sich im Streit über Emmission von einem Gewerbebetrieb.

Eine ohne eine notwendige Schlichtung eingereichte Klage ist unzulässig.

Soll durch die Klage eine Frist gewahrt werden, kann eine unzulässige Klage nicht helfen, sondern produziert nur unnötige Kosten (vgl. OLG Saarbrücken, 22.01.2015 – 4 U 34/14). Das ist z.B. wichtig beim Widerspruch gegen benachbarte Bepflanzung, die Grenzabstände nicht einhält. So hat das Landgericht Wiesbaden (Urt. v. 10.07.2015, Az.: 1 O 204/14) entschieden, dass eine notwendige Streitschlichtung nicht durch vorheriges selbständiges Beweisverfahren entbehrlich wird. Auch eine schon vorher erkennbar aussichtslose Schlichtung kann nicht ausgelassen werden. Auch eine nachträgliche Sitzverlegung kann hier nicht mehr helfen.

Wir bereiten die Schlichtung durch geeignete Anträge gegenüber der Gütestelle vor, falls nicht schon vorher eine Einigung erzielt werden kann. Wir vertreten unsere Mandanten auf Wunsch schon vor der Gütestelle. Vieles was hier vorgetragen und schon erledigt werden kann, kann nachfolgende Gerichtsverfahren verkürzen oder gar erledigen.

Rechtsanwalt Alexander Dietrich – Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007

Bundesweite Vertretung vor Gericht

Rechtsanwalt Dietrich kann unabhängig vom Streitwert an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftreten.

Durch die regionale Verteilung der Mandate und durch die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnraummietrecht tritt eine besondere Häufung an folgenden Amtsgerichten ein:

  • AG Bensheim
  • AG Lampertheim
  • AG Fürth / Odw.
  • AG Weinheim
  • AG Darmstadt
  • AG Langen / Hessen
  • AG Mannheim
  • AG Heidelberg

Berufungsverfahren werden vorwiegend an den Landgerichten Darmstadt, Mannheim, Heidelberg und für das WEG-Recht mit Sonderzuständigkeit am Landgericht Frankfurt geführt.