Zum Recht der Informationstechnologie (IT) gehören vor allem EDV-Recht und Internetrecht und das Datenschutzrecht. Diese Rechtsgebiete stellen schon seit der Ausbildungszeit ein „Steckenpferd“ von Rechtsanwalt Alexander Dietrich dar.

Die Entwicklung des Internets steckte noch in den Gründerzeiten, als RA Dietrich seine Ausbildung an der Goethe-Universität Frankfurt 1999 beendete. Mit dem Wachsen der technischen Verhältnisse nahm auch der Regelungsbedarf zu. Bestehende Rechtskategorien des damals gerade 100jährigen BGB mussten auf eine neue Technik übertragen und „passend gemacht“ werden.

Neben dem Referendariat beteiligte Alexander Dietrich sich noch als Assessor am Aufbau einer Internetagentur (DKD Frankfurt). Er machte dabei nicht nur Erfahrungen als Firmenmitbegründer im Kontakt mit Unternehmerkunden und Werbewirtschaft, sondern lernte auch die damaligen Grundlagen der HTML-Programmierung.

Nach dem zweiten Staatsexamen und Ausscheiden als Gesellschafter bei DKD befasste RA Dietrich sich mit Hard- und Softwareverträgen verschiedener Projektgrößen.

In derartigen Projekten ist häufig eine Mischung verschiedener vertragsrechtlicher Kenntnisse gefragt:

  • Individuelle Softwareentwicklung trägt starke werkvertragliche Züge.
  • Der Vertrieb von Standardsoftware über Lizenzen hat kauf- und mietrechtliche Anteile.
  • Verträge über Wartung, Support oder Schulungen haben dienstvertraglichen Charakter.

 

Internetrecht

Zum Recht der Informationstechnologie gehört auch Mandate mit und gegenüber Dienstleistern verschiedener Art, wie etwa

  • Speichertechnologie (Cloud- / Webhostingverträge)
  • Sprach- und Datenübertragung (Telekommunikation, Mobilfunk)

 

Neben der Vertretung von Unternehmern und Verbrauchern gegenüber Dienstleistern und beauftragten Inkassobüros bzw. Rechtsanwaltskanzleien stellt die Mandatierung in sogenannten Filesharing-Fällen heute einen Schwerpunkt innerhalb des Rechtsgebiets für Rechtsanwalt Dietrich dar.