Alexander Dietrich – Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Kündigung, Mietmängel, Mieterhöhung, Abrechnung und Beitreibung von Miete, Betriebskosten und Hausgeld
Ein guter Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum sollte immer im Blick haben, dass es sich um lang andauernde Rechtsbeziehungen handelt. Das bringt immer die Notwendigkeit einer Abwägung mit sich:
Lohnt es sich die Rechtsposition bis ins Äußerste auszureizen ? Das kann bei einem völlig zerrütteten oder bereits beendeten Mietverhältnis durchaus das vom Mandanten vorgegebene Ziel sein. Dann muss – notfalls bis in die letzte Instanz – gestritten werden.
Manchmal soll oder muss das Verhältnis aber fortgesetzt werden. Dann ist sinnvoll, mit der Gegenseite, dem Gegenanwalt oder über das Gericht einen tragfähigen Vergleich auszuhandeln. Denn bei einem Dauerschuldverhältnis wie einem Mietvertrag oder bei Wohnungseigentum lehrt die Erfahrung:
„Man sieht sich immer mindestens zweimal.“
Ein schneller Sieg um eine kleine Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung kann das Verhältnis auf Dauer belasten und weitere Streitigkeiten nach sich ziehen. Wenn aber die Nachzahlung schlichtweg nicht aufgebracht werden kann, bleibt oft nichts anderes übrig, als die Abrechnung in allen Einzelheiten zu sezieren, um sie für den Mandanten tragbar zu machen.
Rechtsanwalt Dietrich wägt ab, ob der Streit mit der Gegenseite bis ins Letzte fortgeführt oder ob eine Einigung gesucht werden soll. Das geht nur im im Dialog: Denn Ratgeber ist der Anwalt, letzter Entscheider ist der Mandant.
Rechtsanwalt Dietrich hilft auch vor Abschluss des Mietvertrags: Hier ist bei der Auswahl des Mieters Datenschutz zu wahren und bei der Wahl des Vertragsformulars und beim Ausfüllen Sorgfalt geboten.

Alexander Dietrich – Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum seit 2007
Bundesweite Vertretung vor Gericht
Rechtsanwalt Dietrich kann unabhängig vom Streitwert an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftreten.
Durch die regionale Verteilung der Mandate und durch die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnraummietrecht tritt eine besondere Häufung an folgenden Amtsgerichten ein:
- AG Bensheim
- AG Lampertheim
- AG Fürth / Odw.
- AG Weinheim
- AG Darmstadt
- AG Langen / Hessen
- AG Mannheim
- AG Heidelberg
Berufungsverfahren werden vorwiegend an den Landgerichten Darmstadt, Mannheim, Heidelberg und für das WEG-Recht mit Sonderzuständigkeit am Landgericht Frankfurt geführt.
Mandate auch im Nachbarrecht
Hier finden Sie weitere Informationen zu Mandaten im Nachbarrecht.