Checkliste zur einseitigen Beendigung des Arbeitsvertrags

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines Vertrags.

Wenn sie im Arbeitsrecht ansteht, oder schon ausgesprochen ist, sind eine Reihe verschiedener Punkte zu beachten. Für einen ersten Überblick soll folgende Checkliste helfen:

  • Formalien:

– Originalunterschrift
– notwendige Originalvollmacht (Achtung: Zurückweisung nur unverzüglich)
– Vertretungsverhältnisse (Vertretungsberechtigungen von Geschäftsführern / Prokuristen
– Sonderkündigungsschutz wg. Schwerbehinderung / Zustimmung Integrationsamt
– Anhörung Schwerbehindertenvertretung
– Anhörung / Zustimmung Betriebsrat
– Bei Massenentlassungen: Anzeigepflichten gegenüber Bundesagentur für Arbeit

  • Probezeitkündigung ?

  • Prüfungsraster Kündigungsschutzgesetz

– Wartezeit 6 Monate
– Kein Kleinbetrieb > 10 Mitarbeiter
– Soziale Rechtfertigung für betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung einschl. ggf. notwendige einschlägige Abmahnung
– Frist für Klage: 3 Wochen

  • Fristen bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung: Einhaltung Kündigungsfrist (vertraglich – tariflich – gesetzlich) sowie Fristwahrung 2-Wochen-Frist § 626 II BGB

  • Fristwahrung für Vergütungsansprüche (Verfallfristen: vertraglich – tariflich)

  • notwendig: Arbeitsangebot / Zeugnisverlangen an den Arbeitgeber zur Wahrung sogenannten Annahmeverzugslohns

  • Deckung von Prozesskosten (Berufsrechtsschutz bzw. Voraussetzungen Prozesskostenhilfe)