Rechtsanwalt Spanowsky ist seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Horst Spanowsky – Fachanwalt für Verkehrsrecht

Schadenabwicklung bei Verkehrsunfall, Bußgeld- und Führerscheinsachen

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Rechtsanwalt Spanowsky eine besondere Qualifikation erworben, die auf seiner langjährigen Tätigkeit auf den folgenden Gebieten gründet:

  • Verkehrsunfallrecht (Schadensersatz, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, etc.)

Dabei steht die Auseinandersetzung unter Beteiligung von KFZ-Haftpflichtversicherungen im Vordergrund.

Festzulegen ist dabei zuerst, ob der Unfallgegner und seine Versicherung voll oder nur teilweise haftet (Haftungsquote). Dann sind die verschiedenen Ansprüche der Höhe nach zusammenzustellen.

Die Höhe des Sachschadens bemisst sich danach, ob ein Reparaturschaden oder ein Totalschaden vorliegt. Dazu sind Gutachten von KFZ-Sachverständigen heranzuziehen. Außerdem geht es um Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, wenn kein Leihwagen in Anspruch genommen wird, sowie um die Kosten von An-/Abmeldung und von Bergungskosten, wenn der Unfallwagen abgeschleppt werden musste.

Beim Personenschaden geht es meist um Schmerzensgeld, aber auch um den Ersatz von Heilbehandlungskosten einschließlich Fahrtkosten zum Arzt oder zur Krankengymnastik sowie der immer noch gültigen Praxisgebühr. In schwereren Fällen kommt auch der Ersatz von Kosten für eine Haushaltshilfe (der so genannte Haushaltsführungsschaden) in Betracht.

  • Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeld, Fahrverbot, etc.)

Hier geht es um die Verteidigung bei Vorwürfen wie Fahren unter Alkoholeinfluss, Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Überladung des Fahrzeugs, etc. einschließlich der Folgen für die Fahrerlaubnis (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung / MPU)

Rechtsanwalt Spanowsky ist seit März 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen dabei bei der Bearbeitung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus Verkehrsunfällen, Strafsachen und Bußgeldsachen aus dem Bereich des Straßenverkehrs sowie Fahrerlaubnissachen (Führerschein / MPU).
Er hat im Jahr 2005 zudem den Fachlehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich bei der Deutschen Anwaltsakademie absolviert.