Rechtsanwalt u. Notar

Horst Spanowsky

 

  • Immobilienrecht (mit Schwerpunkt Kaufrecht)
  • Verkehrsrecht (RA Spanowsky als Fachanwalt für Verkehrsrecht; hier hauptsächlich Verkehrsunfallrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeitsrecht)
  • Erbrecht
  • Versicherungsrecht

Fachgebiete der Kanzlei
Spanowsky & Dietrich

Das Profil der Kanzlei Spanowsky u. Dietrich in Heppenheim ergibt sich aus dem anwaltlichen Leistungsangebot mit Schwerpunkt im zivilrechtlichen Bereich. Rechtsanwalt Spanowsky ist zudem seit 1990 als Strafverteidiger auf dem Gebiet des Strafrechts und amtiert neben der Anwaltstätigkeit als Notar.


Gemeinsamer Schwerpunkt: Immobilienrecht

Ein Hauptschwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit beider Anwälte liegt in der Betreuung immobilienrechtlicher Mandate.

Bei der anwaltlichen Prüfung von Immobilientransaktionen sind zum einen Aspekte des Kaufrechts, aber auch des Mietrechts und des Baurechts / Werkvertragsrechts zu beachten:

Beispiele Kaufrecht:

  • Werden die Vertragsparteien ausreichend vor ungesicherten Vorleistungen geschützt ?
  • Findet die Immobilienfinanierung im Kaufvertrag Niederschlag, z.B. mit tauglicher Belastungsvollmacht ?
  • Welche Grundbuch-Vorlasten (Z.B. Überfahrtsrechte von Nachbargrundstücken) werden übernommen ?

Beispiele Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht:

  • Gehen bei der Transaktion Mietverhältnisse mit über ?
  • Welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Erwerber, und welche Fristen sind dabei zu beachten ?
  • Was passiert mit Kautionsleistungen der Mieter bei der Transaktion ?
  • Welche Möglichkeiten zur Mieterhöhung ergeben sich ? Wie können diese durchgesetzt werden ?
  • Müssen die baulichen Gegebenheiten bleiben wie sie sind oder kann modernsiert bzw. erweitert werden ?
  • Welche Rechte und Pflichten der Teilungserklärung  / Gemeinschaftsordnung werden beim Kauf einer Eigentumswohnung übernommen ?

Beispiele Baurecht / Werkvertragsrecht:

  • Gehen noch laufende Gewährleistungsansprüche gegen Baufirmen / Handwerker über ?
  • Sind bei Bauträgerverträgen die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) eingehalten ?

Rechtsanwalt

Alexander Dietrich