Vertragsrecht

Beim Vertragsrecht geht es darum, die beiderseitigen Leistungen und Pflichten nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten auszutarieren. Dabei müssen die Regelungen gleichermaßen praktikabel, transparent und rechtssicher sein.

Das gilt insbesondere bei Verträgen, die vorformuliert und für eine Vielzahl von Geschäften vorgesehen sind: Die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen häufiger vor, als der Begriff dem Laien bewusst macht: Zum Beispiel gehören

  • Verkaufsbedingungen
  • Einkaufsbedingungen
  • Bedingungen über Dienstleistungen (z.B. Schulungen, Wartung und Pflege von Software oder EDV-Systemen)
  • Arbeitsverträge
  • Mietverträge
  • Maklerverträge

zu den Vertragswerken, die aufgrund wiederholter Verwendung ein vervielfachtes Risiko in sich bergen.

Wenn es hart auf hart kommt, hindern zum einen lückenhafte Vertragswerke oder angreifbare Klauseln die Rechtsdurchsetzung gegenüber dem Vertragspartner. Zum anderen kann die Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln zu teuren Abmahnungen durch Verbraucherverbände oder Konkurrenten führen.

Deshalb ist bei der Vertragserstellung und -kontrolle unterschiedliches Augenmerk geboten: Sollen sich die Vertragsbedingungen eines Unternehmer nur an Verbraucher oder nur an Unternehmer richten, oder an beide Zielgruppen ? Sind neben klassischen AGB-Klauseln noch besondere Vertragstypen abzubilden, die in dem Unternehmen immer wieder in gleicher Art vorkommen und sich nur bei Menge und Preis unterscheiden ?

Da die Gesetzgebung und Rechtsprechung sich in diesen Gebieten stetig wandelt, sollten Vertragswerke einer regelmäßigen „Wartung“ unterzogen werden.


Inkasso

Das Inkasso von Geldforderungen geht in verschiedenen Schritten vor sich:

  • Herstellung / Absicherung von Schuldnerverzug (aus Kostengründen idealerweise durch den Mandanten selbst)
  • Anwaltliches Mahnschreiben (sofern noch erforderlich, z.B. bei Vorbereitung eines Mahnverfahrens mit einer Vielzahl von Forderungen)
  • gerichtliches Mahnverfahren oder Klage zur Erlangung eines Vollstreckungstitels
  • Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, Pfändung von Einkünften oder Guthaben z.B. bei Banken oder Versicherungen), dabei
  • Einsichtnahme in die Elektronische Schuldnerkartei
  • Prüfung einer bestehenden oder abzugebenden Vermögensauskunft des Schuldners


Mahnbescheidsantrag
Antrag Mahnbescheid

Rechtsanwalt Alexander Dietrich

Beispiele für AGB-Regelungsbereiche

  • Zustandekommen von Bestellungen
  • Zahlungsbedingungen, Preisbildung
  • Eigentumsvorbehalt
  • Versand / Lieferung / Zulässigkeit von Teilleistungen
  • Lieferzeit / Lieferfristen
  • Haftung für Sach- und Rechtsmängel (Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung)
  • Haftung für Vertragsverletzungen / Beschränkung von Schadensersatz
  • Rücktrittsmöglichkeiten / Widerrufsrecht
  • Erfüllungsort / Gerichtsstand