Alexander Dietrich ist seit 1999 Rechtsanwalt.

Die Schwerpunkte in der anwaltlichen Arbeit liegen auf den folgenden Gebieten:

Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Mietrecht und Wohnungseigentum

Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Mandate im Arbeitsrecht beinhalten vor allem:

• Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen, Arbeitszeugnis)
• Lohnstreitigkeiten: Vertretung bei Streit über die Vergütung (Arbeitsentgelt einschließlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Urlaubsabgeltung)
• Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Beratung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern


Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dies beinhaltet im Mietrecht und WEG-Recht vor allem folgende Mandate:

• Abschluss und Beendigung von Mietverträgen (Vertragsgestaltung, Kündigung, Aufhebungsverträge) im Wohn- und Gewerberaummietrecht
• Mietinkasso, Mieterhöhung, Mietminderung bei Mängeln, Prüfung von Abrechnung der Nebenkosten / Hausgeld
• Renovierung und Schönheitsreparaturen
• Vertretung von Wohnungseigentümern gegenüber der Hausverwaltung und der Gemeinschaft


 

Weitere Rechtsgebiete:

Zu den Mandanten der Kanzlei Spanowsky & Dietrich gehören Industrie- und Handwerksbetriebe aus den verschiedensten Branchen:

• verarbeitendes Gewerbe
• Montagebetriebe
• Maschinen- und Anlagenbau
• Bauunternehmen und Handwerksbetriebe unterschiedlicher Fachrichtungen / Innungen
• Architekten, Bauingenieure und weitere Sonderfachleute
• KFZ-Handwerksbetriebe

Das übergeordnete Rechtsgebiet ist das Werkvertragsrecht. Im privaten Baurecht ergeben sich Besonderheiten durch spezielle Rechtsnormen, wie etwa die Verdingungsordnung Baurecht (VOB) und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).


Ein weiterer Interessenschwerpunkt besteht seit der Mitbegründung eines Internet-Dienstleistungsunternehmens (DKD Internet Service GmbH, Frankfurt/M., Mitarbeit/Beteiligung 1996-2000) bei Rechtsanwalt Dietrich im Recht der EDV sowie auf den Gebieten des Internet und Telekommunikation.

Schwerpunkte sind dabei die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und die Vertretung bei Abmahnungen. Beispiele: Verletzung des Urheberrechts (Filesharing), Verletzung von Pflichten aus dem Telemediengesetz (Impressumspflichten, fehlerhafte Datenschutzerklärung, unzureichende Verschlüsselung).
Rechtsanwalt Dietrich ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Mietrecht und Wohnungseigentum sowie für Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein.


Rechtsanwalt Dietrich befasst sich zudem über seine Fachgebiete hinaus mit Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie mit der Beitreibung von Geldforderungen (anwaltliche Mahnung, Mahnverfahren, Zivilklagen).