Worauf kommt es im Bau- und Werkvertragsrecht an ?

fundament70aAusgangspunkt der Rechtsberatung im Baurecht ist eine vorausschauende Vertragsgestaltung (BGB-Vertrag / VOB-Vertrag) und eine Baubeschreibung, die möglichst keinen Spielraum für Interpretationen lässt.

Als Berater und Vertreter begleiten wir Mandanten nach Vertragsschluss bei problembehafteten Baustellen.

 

Abnahme als Dreh- und Angelpunkt im Baurecht

Die Abnahme ist nicht nur Auslöser der Fälligkeit des Werklohns, der Verjährung von Mängelansprüchen und der Beweislastumkehr bei Mängeln. Wird die Schlussrechnung erteilt, können vorherige Abschlagsforderungen nicht mehr geltend gemacht werden. Daher ist bei der Prüffähigkeit der letzten Rechnung besondere Sorgfalt geboten.

 

Einvernehmliche und außergerichtliche Streitbeilegung

Erfahrungsgemäß werden viele Bauprozesse durch Vergleich beendet, weil die Einbeziehung gerichtlich bestellter Sachverständiger teuer und langwierig sein kann. Deshalb bietet sich häufig an, außergerichtlich zu verhandeln und private Sachverständige hinzuzuziehen, um die eigene Argumentation sachlich zu untermauern.

 

Beweissicherung durch Selbständiges Beweisverfahren

Oft kommt die Durchführung eines Selbständigen Beweisverfahrens zur Beweissicherung in Betracht, wenn eine außergerichtliche Streitbeilegung zunächst scheitert. Dann steht die Begleitung des Mandanten auch vor Ort an, wenn ein Sachverständiger die Streitpunkte prüft.

 

Bauprozess als letztes Mittel

Wenn das Gericht entscheiden muss, wird über Mängel und restlichen Werklohn, aber auch über Schadensersatz gestritten. Oft schlägt eine kostenvermeidende Weichenstellung fehl, weil eine Seite es auf den Prozess ankommen lässt. Das kann dazu führen, dass Unternehmer und Handwerker sich zähneknirschend auf einen Bruchteil des Werklohns einlassen, anstatt jahrelang prozessieren zu müssen.


Achtung Handwerker, Planer, Investoren und Bauherren: Neues Bauvertragsrecht ab 01.01.2018 !

Zu den Änderungen im Bauvertragsrecht ab 01.01.2018 haben wir in unseren Newsbereich eine Übersicht eingestellt.

Zu unseren Mandanten im privaten Baurecht und Werkvertragsrecht zählen Unternehmen, Baufirmen und Handwerksbetriebe aus den verschiedensten Branchen bzw. Innungen der Region.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hoch- und Tiefbau
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Dach- und Spenglerarbeiten
  • Holzbau
  • Heizungsbau
  • Sanitär- und Klimatechnik
  • Schlosserei / Metallbau / Dreherei
  • Fliesenleger
  • Estrich- und Industriebodenleger
  • Tischler / Schreiner
  • Industrie-Anlagenbau und Montage
  • Elektrohandwerk
  • Netzwerktechnik und Telekommunikation
  • Softwareentwicklung
  • KFZ-Meisterbetriebe

Wir beraten und vertreten aber nicht nur die Auftragnehmerseite, sondern auch die gewerblichen und privaten Besteller der Werkleistung.