Rechtsanwalt Spanowsky ist seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
  2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
  3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  4. Recht der Fahrerlaubnis
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht muss aktuell vor der Antragstellung zudem mindestens 160 Fälle aus dem Fachgebiet selbständig bearbeitet haben, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche der vorgenannten Ziffern 1 – 4 beziehen, und aus jedem dieser Bereiche müssen dabei mindestens 5 Fälle nachgewiesen werden.

Es besteht eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 15 Stunden, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer Frankfurt nachgewiesen werden müssen.