Durch Aufhebungsverträge werden Arbeitsverhältnisse durch die Parteien einvernehmlich beendet. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung sind bei dem zweiseitigen Vertrag somit alle Punkte frei verhandelbar. Wirksamkeitsvoraussetzung ist nur die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform (§ 623 BGB).

Aufhebungsverträge haben durchaus Vorteile. Denn wenn die Parteien sich einig sind, können viele Punkte schnell und  umfassend geregelt werden. Dadurch helfen Aufhebungsverträge, Prozesse und Kosten zu vermeiden.

Allerdings bieten Aufhebungsverträge auch Risiken für beide Parteien. Insbesondere Arbeitnehmer sollten versuchen, Sperrzeiten durch die Bundesagentur für Arbeit  möglichst zu vermeiden. Vor der Mandatierung sollte sichergestellt werden, ob bereits ein Versicherungsfall gegeben ist. Davon hängt ab, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten der Beratung deckt.

Übersicht Aufhebungsverträge

Die nachfolgende Übersicht orientiert sich an den Regelungspunkten, die am häufigsten im Aufhebungsvertrag zu finden sind.

 

Vorbemerkung

Warum wird das Arbeitsverhältnis beendet ?

Stand schuldlos eine ansonsten unausweichliche Kündigung f.d. Arbeitnehmer im Raum ?

Wichtig für die Vermeidung einer Sperrzeit der BA f. Arbeit und für den Erhalt von Rechtsschutzdeckung (Stichwort: Versicherungsfall)
§ 1 BeendigungWird die vertragliche / tarifliche / gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten ?Wichtig für die Vermeidung einer Sperrzeit der BA f. Arbeit
§ 2 VergütungWird die geschuldete Vergütung bis zur Beendigung weitergezahlt ?

Was ist mit variabler Vergütung (Provisionen, Prämien, Tantiemen usw.) ?

Was ist mit Spesen und dem Dienstwagen (s.u.) ?

Was ist mit anteiligem Weihnachts- und Urlaubsgeld ?

§ 3 Freistellung

Soll die Arbeitsleistung weiter erbracht werden oder eine Freistellung

·        mit oder ohne Vergütungsfortzahlung

·        mit oder ohne Urlaubs- und Freizeitanrechnung

·        mit oder ohne Wettbewerbsverbot

erfolgen ?

Gerade bei längeren Kündigungsfristen und bei Wettbewerbssituationen relevant.

Wenn die Freistellung unwirksam ist, bleiben Urlaubsansprüche bestehen und sind dann noch zusätzlich abzugelten.

§ 4 Abfindung

Soll eine Abfindung gezahlt werden ? Wenn ja: Entstehens- und Fälligkeitszeitpunkt können auseinander fallen. Ist die Vererblichkeit der Abfindung ausdrücklich erwähnt ?

Soll sich die Abfindung bei vorzeitigem Ausscheiden erhöhen („Turboklausel“) ?

Hier spielen v.a. steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Punkte eine Rolle. Aber auch die Geschäftsanweisung der BA für Arbeit sollte Beachtung finden zur Vermeidung von Sperrzeitrisiken
§ 5 Wechselseitige Rückgabe von Eigentum

Insbesondere bei allumfassenden Abgeltungsklauseln bzw. Erledigungsvereinbarungen (s.u.) sollten gegenseitige Herausgabeansprüche geregelt werden.

Üblich ist auch die vorzeitige Rückgabe des Dienstwagens bei Freistellung, evtl. mit Abgeltungsregelung.

Hier ist nicht nur der Inhalt des Spinds, sondern auch ausgeteilte Arbeitsmittel, wie Laptop, Handy, Schlüssel, Zugangs- und Tankkarten relevant.

 

§ 6 Betriebliche Altersvorsorge / DirektversicherungGibt es Ansprüche auf bzw. aus Betrieblicher Altersvorsorge ? Wenn ja: Bescheinigung des Anspruchs und zusätzliche Abgeltungsvereinbarung oder Freigabeerklärung des Arbeitgebers zur FortführungDie finanziellen Ansprüche solten vor einer Abgeltungsklausel ausdrücklich geregelt werden.
§ 7 Weitere Geldansprüche

Gibt es zu regelnde Aktien- / Optionsvereinbarungen ?

Gibt es Mitarbeiterdarlehen, die zum Beendigungszeitpunkt noch nicht getilgt sind ?

Die finanziellen Ansprüche solten vor einer Abgeltungsklausel ausdrücklich geregelt werden.

 

§ 8 Vertraulichkeit / Wohlverhalten

Soll die Verschwiegenheit bekräftigt werden und über das Vertragsende hinaus gelten ?

Soll über den Aufhebungsvertrag selbst auch geschwiegen werden müssen ?

Gerade bei tiefgreifenden Konflikten zur Klarstellung empfehlenswert.
§ 9 Weitere Geldansprüche / nachvertraglicher Wettbewerb

Gibt es zu regelnde Aktien- / Optionsvereinbarungen ?

Gibt es Mitarbeiterdarlehen, die zum Beendigungszeitpunkt noch nicht getilgt sind ?

Soll ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gegen Karenzentschädigung gelten ?

Die finanziellen Ansprüche sollten vor einer Abgeltungsklausel ausdrücklich geregelt werden.

 

§ 10 Zeugnis, sonstige Arbeitspapiere

Üblich ist zumindest die Regelung von Kernnoten zur Beurteilung von Leistung und Führung / Verhalten.

Wer schreibt den Entwurf des Zeugnisses ? Soll es kurzfristig ein Zwischenzeugnis geben ?

Wie und wann werden die Papiere übermittelt ?

Auf eine Schlussformel sollte aus Arbeitnehmersicht bestanden werden, ebenso auf das Entwurfsrecht. Wenn nichts geregelt ist, ist die Überlassung von Papieren Holschuld
§ 11 Sozialversich erung / MeldepflichtInformationspassus über sozialversicherungsrechtliche Folgen und Pflichten zu Lasten des Arbeitnehmers.Aus Arbeitgebersicht hilfreich zum Ausschluss von Anfechtungs- oder Schadensersatzrisiken
§ 12 AusgleichsklauselPassus, dass damit alle oder auch nur die finanziellen gegenseitigen Ansprüche schon jetzt umfassend geregelt sindHier ist eine sorgfältige Formulierung empfehlenswert. Offene Punkte führen oft zu nachgelagertem Streit.
Investition in  individuelle Beratung

Die Gestaltung der Aufhebungsverträge ist beratungsintensiv.

Die Investition in eine individuelle Beratung ist trotzdem häufig lohnend, da nervenaufreibende und kostenintensive Prozesse vermieden werden können.