Genau wie wir als Ihre Anwälte unterliegen auch Ihre Ärzte der Schweigepflicht.

Auskünfte dürfen nur mit Ihrem Einverständnis erklärt werden.

Geht es in Ihrem Fall z.B. um Verletzungen durch einen Unfall, brauchen wir Auskünfte über ihren Gesundheitszustand. Im Rahmen der Fallbearbeitung sind diese – natürlich nur mit Ihrem Einverständnis – bestimmten Dritten offen zu legen. Damit Ihr Arzt die Informationen erteilt, muss dort eine Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht vorgelegt werden.

Hier haben wir für Sie einen Vordruck als

PDF-Datei (Dateigröße ca. 42 kB)

zum Herunterladen und Ausdrucken bereit gestellt.