Schlichtung in Anwaltssachen

Verbraucher setzen wir hiermit gem. § 36 Abs. 1 VSBG in Kenntnis, dass wir bei Konflikten in Anwaltssachen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

Im Konfliktfall können Mandanten – Verbraucher wie Unternehmer – sich an die Vermittlungsabteilung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wenden.

Diese unterliegt allerdings nicht dem VSBG, sondern dem allgemeinen Dienstrecht für Rechtsanwälte.

Schlichtung in Notarsachen

Verbraucher setzen wir hiermit gem. § 36 Abs. 1 VSBG in Kenntnis, dass wir bei Konflikten in Notarsachen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

In Konflikten über Notarsachen kann durch Verbraucher wie Unternehmer die zuständige Notarkammer Frankfurt am Main oder die Dienstaufsicht des Landgericht Darmstadt eingeschaltet werden.

Diese Stellen unterliegen nicht dem VSBG, sondern dem allgemeinen Dienstrecht für Notare.

Zuständige Stellen und Behörden für die Aufsicht:
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Zuständige Notarkammer:
Notarkammer Frankfurt/Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Notaraufsicht durch:
Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 13 und 15
64283 Darmstadt