Unternehmensgründung und -nachfolge

…was bei notariellen Urkunden zur Unternehmensgründung wissenswert ist:

Am Anfang eines erfolgreichen Unternehmens steht eine gute Geschäftsidee. Damit ist es aber nicht getan. Entscheidend für die langfristige Tragfähigkeit des Businessplans sind neben Vertrieb, Finanzierung, Personalwesen und Steuerberatung auch die richtige Rechtswahl und Firmierung. An dieser Schnittstelle kommt auch der Notar ins Spiel:

Der Notar sorgt für die gesetzeskonforme und den Wünschen der Gründer entsprechende Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, wenn der Gesetzgeber die notarielle Form vorschreibt. Der Notar übernimmt die Anmeldung von Gesellschaftsdaten an das Handelsregister. Das erfolgt z.B. bei der Bestellung von Geschäftsführern oder Prokuristen, oder auch bei Gesellschafterwechseln oder Kapitalerhöhungen, und zwar auf elektronischem Wege.

Auch bei Unternehmensumwandlungen (Verschmelzung oder Abspaltung) oder der Unternehmensnachfolge sind häufig notarielle Erklärungen abzugeben. Wenn zum Beispiel gefördert werden soll, dass bestimmte Familienmitglieder eintreten dürfen, aber familien- oder branchenfremde Personen von der Gesellschaft ferngehalten werden, helfen Verträge mit Weitblick auch in die nächste Generation.


Was ist zu beachten:

  • Firma

Wie soll mein Unternehmen „heißen“ und am Markt auftreten ? Bestehen Konflikte mit Marken oder Kennzeichen von Mitbewerbern ? Stehen die einer Eintragung ins Handelsregister entgegen ?

  • Gesellschafterbeteiligung

Möchte ich das Unternehmen allein oder mit einem oder mehreren Gesellschaftern gemeinsam betreiben ?  Welche Mitspracherechte sollen die Gesellschafter  haben ? Wie soll das Kapital der Gesellschaft aufgebracht werden ?

  • Geschäftsführung und Gremien, Notfallvorsorge

Sollen die Mitgesellschafter auch Geschäftsführer sein ? Welchen Kontrollrechten und Beschränkungen soll der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern unterworfen sein ? Soll bzw. muss ein Aufsichtsrat oder sonstiges Gremium von der Gesellschafterversammlung eingesetzt werden ? Bei Einzelunternehmern oder Gesellschaften mit nur einem Geschäftsführer: Bestehen General- oder Vorsorgevollmachten für den Notfall, damit das Unternehmen bei Abwesenheit nicht ohne Geschäftsleitung dasteht und dadurch in Gefahr gerät ?

  • Gesellschafterwechsel und Unternehmensnachfolge

Wie soll der Wechsel von Gesellschaftern (Todesfall oder Ausscheiden aus sonstigen Gründen) geregelt werden ? Soll der Anteil auf die verbliebenen Gesellschafter anwachsen ? Sollen geschäftsfremde Erben in das Unternehmen eintreten, um es fortzuführen ? Wie soll der ausscheidende Gesellschafter abgefunden werden, ohne dass das Unternehmen dadurch in der Existenz bedroht wird ?

Übersicht über die Unternehmensformen:

 

  • Einzelkaufmännisches Unternehmen
  • Personengesellschaft (GbR, oHG, KG)
  • Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG)
  • Mischform (GmbH & Co KG; KGaA)