Wichtige beurkundungspflichtige Vorgänge:
- Grundstückskaufvertrag (§ 311 b Abs. 1 BGB)
- Hypotheken- und Grundschuldbestellung, wenn eine persönliche Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung erfolgt (§ 800 Abs. 1 ZPO)
- Verpflichtung zur vollständigen Vermögensübertragung (§ 311 b Abs. 3 BGB) und Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 Satz 1 BGB)
- Ehevertrag (§ 1410 BGB)
- öffentliches Testament (§ 2232 BGB), Erbvertrag (§ 2276 BGB), Erbverzichtsvertrag (§ 2348 BGB), Verfügung über einen Erbteil (§ 2033 BGB), Erbschaftskauf (§ 2371 BGB)
- schuldrechtliche Verpflichtung zur Abtretung / Verpfändung von Gesellschaftsanteilen (§ 15 Abs. 3 GmbHG)
- die Gründung der GmbH nach § 2 GmbHG
- die Gründung der AG nach § 23 Abs. 1 AktG und Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG nach § 130 Abs. 1 AktG
Warum zum Notar ?
Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar empfehlenswert oder sogar gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Der Notar ist Jurist und neutrale Amtsperson. Er hat die Interessen aller Urkundsbeteiligten zu wahren und dem in den Urkunden zum Ausdruck kommenden Willen zum Erfolg zu verhelfen.
Der Notar nimmt nicht nur Erklärungen der Vertragsparteien auf und dokumentiert diese in den von ihm zu verwahrenden Urkunden. Er wickelt die Verträge auch entsprechend ab. Das heißt, dass der Notar Anträge beim Grundbuchamt oder beim Registergericht für die Beteiligten stellt, Genehmigungen für Grundstücksgeschäfte bei Stadt oder Gemeinde einholt.
Durch die Vertragsgestaltung vermeidet der Notar, dass eine Partei eine Vorleistung erbringt, ohne dabei abgesichert zu sein. Dabei wird sichergestellt, dass z.B. das Eigentum an Grund und Boden erst übergeht, wenn der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.
In den gesetzlich vorgesehenen Fällen führt der Notar für die Beteiligten ein Notaranderkonto.
Bei der Tätigkeit als Notar geht es hauptsächlich um:
- Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Grundschuld- oder Hypothekenbelastung, Wohnungseigentum oder Teileigentum, Bauträgerverträge, etc.
- Ehe und Familie: Ehevertrag, Adoption, Scheidungsfolgen- und Partnervereinbarung
- Testament und Erbe: Testament und Erbvertrag, Erbschein; Erbausschlagung, Erbauseinandersetzung
- Schenkung und Überlassung als Bestandteile vorweggenommener Erbfolge
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Handelsregister: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, z.B. bei Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmensnachfolge, Registeranmeldung
Weiterführende Hinweise zur Tätigkeit finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer (Bürgerservice). Dort hält die Kammer ein Glossar zur Erläuterung von Fachbegriffen bereit und auch Beispiele zur Berechnung der Notargebühren. Zudem wird dort das Vorsorgeregister und das Testamentsregister betrieben.