Alexander Dietrich –

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2007

Bundesweite Vertretung vor Gericht

RA Dietrich kann im Arbeitsrecht bundesweit an allen Arbeitsgerichten tätig werden.

Die regionale Verteilung der Mandanten bringt es mit sich, vorwiegend in der ersten Instanz an den Arbeitsgerichten in folgendem Umkreis tätig zu sein:

  • Darmstadt
  • Mannheim / Heidelberg
  • Ludwigshafen
  • Kaiserslautern
  • Wiesbaden
  • Mainz
  • Frankfurt
  • Gießen
  • Stuttgart

Berufungsverfahren sind an den Landesarbeitsgerichten (LAG)

  • Hessen (Frankfurt)
  • Baden-Württemberg (Mannheim bzw. Stuttgart) sowie
  • Rheinland-Pfalz (Mainz)

zu führen.

Revision findet am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt statt.

Branchenbeispiele Arbeitsrecht

(Arbeitnehmer- wie Arbeitgebermandate)

Apotheke – Arbeitnehmerüberlassung – Augenoptiker – Autohaus / KFZ-Fachbetrieb / Fahrzeugaufbereitung – Bauunternehmen – Catering-Service – Chemische Industrie – Dienstleistungsgewerbe – EDV-Unternehmen – Elektrohandwerk – Einzelhandel – Fahrzeugindustrie – Fliesenleger – Garten- und Landschaftsbauer – Gastronomie und Hotelbetriebe einschl. Systemgastronomie – Gebäudereinigung – Getränkeindustrie – Heizungs- und Sanitärhandwerksbetrieb – Ingenieurbetrieb – Inkassounternehmen – Kapitalanlagegesellschaft / Bank – Krankenhaus – Lebensmittelhandel – Lebensmittelindustrie – Logistik & Speditionsbetrieb – Metallindustrie – Müllentsorgung – Nutzfahrzeugindustrie – Öffentlicher Dienst – Produzierendes Gewerbe – Physiotherapie – Regalserviceunternehmen f. Einzelhandel – Softwareunternehmen – Soziale, pflegerische und medizinische Dienste – Steuerberater – Tischlerei / Holzverarbeitung – Telekommunikationsunternehmen – Unternehmensberatung – Vermögensberatung – Wachdienst / Sicherheitsgewerbe – Zahnarzt

Alexander Dietrich – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht nicht allein die gerichtliche Auseinandersetzung im Vordergrund.

Wo immer möglich, ist die Herbeiführung einer gütlichen Einigung anzustreben, besonders wenn das Vertragsverhältnis weitergeführt werden soll. Dabei steht das Ausloten der gegenseitigen Interessen im Vordergrund. Nur so kann das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten erzielt werden.

Jedoch bleiben auch gerichtliche Streitigkeiten nicht aus.

Denn wenn die Parteien keine ausreichende Bereitschaft zur Einigung mitbringen oder wegen der Einhaltung von Fristen (Klagefrist bei der Kündigungsschutzklage oder auch Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag), ist die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht nicht zu vermeiden.

Gelingt auch dort keine Einigung, werden falls nötig alle Instanzen durchlaufen.


Kündigung und Aufhebungsvertrag, Lohn / Gehalt, Arbeitsvertrag, Urlaub und Krankheit

Rechtsanwalt Alexander Dietrich ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht als Berater und Vertreter tätig für:

  • Arbeitnehmer aller Berufsgruppen
  • Arbeitgeber aller Branchen (von A wie Apotheke bis Z wie Zahnarzt)


Es werden Konflikte betreut in und für große und mittelständische Unternehmen mit und ohne Betriebsrat, Handwerksbetriebe, Kleinbetriebe, Personaldienstleister, Freiberufler sowie Unternehmen aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes (siehe nebenstehende Branchenbeispiele).


Dabei geht es überwiegend um

  • Bestand des Arbeitsvertrags (Kündigung / Abmahnung / Aufhebungsvertrag)
  • Vergütung (Lohn / Gehalt einschließlich Bonus- und Tantieme sowie Zielvereinbarung sowie Eingruppierungsfragen)
  • Urlaub (Urlaubsantrag, Krankheit im Urlaub, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung)
  • Entgeltfortzahlung und ruhendes Arbeitsverhältnis (Krankheit, Elternzeit, Freistellung, Altersteilzeit)
  • Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat