Achselzucken als Zustimmung ?
Achselzucken reicht nicht: Eine Zustimmung muss durch eine eindeutige Erklärung oder Handlung erklärt werden. Diese Banalität war im Rechtsstreit des AG Neunkirchen (Urteil vom 18.10.216 – Az. 13 C 799/15) ... Weiterlesen