Kalte Räumung: Schmerzensgeld !
Unter dem Begriff „ kalte Räumung “ versteht der Praktiker im Mietrecht die Inbesitznahme einer Wohnung ohne Räumungstitel. Zeitersparnis bringt ein Antrag auf künftige Räumung. Vermieter, die die Räumung ungesetzlich ... Weiterlesen