Onlinehändler vertreiben im Internet mittlerweile alles Mögliche, auch Matratzen. Zu dieser Ware wurde bisher von den Händlern häufig die Meinung vertreten, dass der Verbraucher das Widerrufsrecht nach Entfernen einer Schutzfolie verliert.
Der Europäische Gerichtshof hat hierzu verbraucherfreundlich mit Urteil vom 27.03.2019 (Az. C-681/17) entschieden: Das Widerrufsrecht erlischt nicht mit dem Entfernen der Folie.
Der Grundsatz des Verbraucherrechts beim Versendungskauf: Der Käufer soll die Ware zu Hause anprobieren oder ausprobieren können wie in einem Laden. Ist eine Matratze noch verpackt, kann aber nicht simuliert werden, wie man darauf liegt.
Die Vorinstanzen (AG Mainz und LG Mainz) folgten dem Käufer, der nach Rücksendung einer online erworbenen und ausgepackten Matratze die Rücksendekosten nicht tragen wollte. Der BGH als Revisionsinstanz legte das Verfahren dem EuGH vor. Klärungsbedürftig war vor allem, ob Matratzen anderen Artikeln gleichgestellt werden können, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene zur Rückgabe nicht geeignet sind.
Der EuGH stellt die Matratze solchen Hygieneartikeln nicht gleich. Er stellt darauf ab, dass die Matratze nach Rücksendung – notfalls nach einer Reinigung – durchaus noch verkehrsfähig ist. Ein Vergleich mit Hotelbetten oder den Gebrauchtmarkt zeigt, dass die Verkehrsanschauung Matratzen nicht zwingend als Einmalartikel ansieht. Es wird auch auf Kleidungsstücke verwiesen, die nach Ingebrauchnahme gereinigt werden können. Diese haben nach der Rücksendung durchaus noch einen gewissen Wert. Ein Totalausfall nach einer Rücksendung, wie bei Zahnbürsten oder Lippenstiften, ist nicht zu erwarten.
Kauf von Matratzen im Internet ist widerruflich
Der EuGH weist allerdings darauf hin, dass der Verbraucher nur soweit geschützt ist, wie der übliche Gebrauchstest im Laden laufen würde. Eine übermäßige Abnutzung bei der Liegeprobe führt zu einem Wertverlust, den der Käufer ersetzen muss. Das bedeutet: Der Käufer sollte die Ware schonend prüfen. Bei einer Matratze empfiehlt sich z.B. die Verwendung eines Bettlakens zum Schutz, um Verschmutzungen auszuschließen.