Ein Albtraum für jeden Vermieter ist der sogenannte Messie: Der englische Ausdruck „making a mess“ bedeutet, etwas in Unordnung zu bringen. Messie – Auswirkungen können sein:
- Sammlerleidenschaft mit Lagerung von Sachen im Übermaß
- Vermüllung der Wohnung
- Verletzung von Putzpflichten
- Hygienemängel / Schädlingsbefall
- Geruchsbelästigung
Ob hier ein Vertragsverstoß vorliegt, oder noch zulässige Wohnungsnutzung, ist eine Abgrenzungsfrage. Der Vertrag wird nicht ausreichend verletzt, wenn der “ Messie “ die Mietsache nicht gefährdet. Es soll auch noch nicht reichen, wenn Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Nur in gravierenden Fällen kann gekündigt werden. Regelmäßig muss der Vermieter zuvor eine Abmahnung geschrieben haben.
Beispiele
Fall | Sachverhalt | Kündigung |
AG Friedberg, WuM 1991, 686 bzw. LG Berlin, GE 1981, 33 | Ablagerung von Sperrmüll in der Wohnung ohne Gefahr für die Mietsache | Nein |
LG Siegen, Az. 1 S 117/05, Urt. v. 10.01.2006, openJur 2011, 38776 | Schaden durch Vernachlässigung der Mietsache kann offen bleiben, weil Vermieter das Mieterverhalten jahrelang hingenommen hat: Verwirkung der Kündigungsbefugnis | Nein |
AG München, WuM 2006, 621 | Unangenehme Gerüche aus Wohnung einer inkontinenten Mieterin, Ausmaß auch nach Beweiserhebung streitig | Nein |
LG Berlin GE 2015, 1599 | Unordentliche / erheblich verschmutzte Wohnung, aber keine Gefährdung der Bausubstanz oder des Hausfriedens | Nein |
AG Dortmund, DWW 1990, 179 | Ablagerung von Abfall, Kartons, Zweirädern oder Gartengeräte im Kellerflur mit Durchgangsbehinderung und Gefahr für Brandschutz | Ja |
LG Braunschweig, Urt. v. 10.04.2007, Az. 6 S 313/06, ZMR 2007, 536 | Geruchsbelästigung, Entlüftung der stark riechenden Wohnung über das Treppenhaus | Ja |
AG Dortmund, DWW 1990, 179 | Ablagerung von Abfall, Kartons, Zweirädern oder Gartengeräte im Kellerflur mit Durchgangsbehinderung und Gefahr für Brandschutz | Ja |
AG Rheine, Urt. v. 26.02.2008, ZMR 2008, 803) | Vermüllung, teilweise verdreckt, Geruchsbelästigung | Ja |
AG Schöneberg, GE 2009, 1501 | Vermüllung mit Ausbreitung von Kakerlaken | Ja |
AG Münster, Urt. v. 08.03.2011, 3 C 4334/10 (kostenlose-urteile.de) | Unhygienische Zustände, unzumutbarer Gestank im Treppenhaus und in andere Wohnungen eindringend | Ja |
AG Hamburg – Harburg, Urt. v. 11.03.2011, 641 C 363/10, IBRRS 2011, 4316; IMRRS 2011, 3097 | Unhygienische Zustände, unzumutbarer Gestank im Treppenhaus und in andere Wohnungen eindringend | Ja |
LG Berlin, IMR 2012, 15 | Gerümpel und Müll in der Wohnung mit Geruchsbelästigung, Gefahr für Bausubstanz und Brandschutz | Ja |
Amtsgericht Neustadt / Aisch, Urteil vom 25.08.2016, 1 C 321/15)
| Unrat, Kartons, Taschen, Altpapier sowie Gegenstände diverser Art gestapelt. Nutzung der Küche nicht möglich, unerträglicher Gestank | Ja |
Amtsgericht Lampertheim, Az. 3 C 324 / 17 (08) n.v.
| Verletzung von Reinigungspflichten und Gestank; Handwerker weigern sich, notwendige Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung auszuführen | Ja |
LG Berlin, Beschl. v. 19.01.2018, Az. 66 S 230/17 (Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg ECLI: DE:LGBE:2018:0119.66S230.17.00) | Verdreckung und Vermüllung der Wohnung durch einen depressiven Mieter mit Substanzschäden | Ja |
AG München, Endurteil vom 11.09.2018 – 416 C 5897/18 – ZMR 2019, 40 | Starke Verunreinigung und Vermüllung, Beschädigungen durch Feuchtigkeit und Schimmel, Geruchsbelästigung für Nachbarn | Ja |
UPDATE: AG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2012 – 35 C 2527/20 – Monschau / MietRB 2022, 7 | nur unaufgeräumter Zustand unterhalb der Verwahrlosungsgrenze; kein Nachweis übermäßiger statischer Belastung, keine unberechtigte Zutrittsverweigerung (für vollständige Wohnungsbesichtigung lag keine ausreichende Abmahnung vor | Nein |