Ein Albtraum für jeden Vermieter ist der sogenannte Messie: Der englische Ausdruck „making a mess“ bedeutet, etwas in Unordnung zu bringen. Messie – Auswirkungen können sein:

  • Sammlerleidenschaft mit Lagerung von Sachen im Übermaß
  • Vermüllung der Wohnung
  • Verletzung von Putzpflichten
  • Hygienemängel / Schädlingsbefall
  • Geruchsbelästigung

Ob hier ein Vertragsverstoß vorliegt, oder noch zulässige Wohnungsnutzung, ist eine Abgrenzungsfrage. Der Vertrag wird nicht ausreichend verletzt, wenn der “ Messie “ die Mietsache nicht gefährdet.  Es soll auch noch nicht reichen, wenn Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Nur in gravierenden Fällen kann gekündigt werden. Regelmäßig muss der Vermieter zuvor eine Abmahnung geschrieben haben.

Beispiele
FallSachverhaltKündigung
AG Friedberg, WuM 1991, 686 bzw. LG Berlin, GE 1981, 33Ablagerung von Sperrmüll in der Wohnung ohne Gefahr für die MietsacheNein
LG Siegen, Az. 1 S 117/05, Urt. v. 10.01.2006, openJur 2011, 38776Schaden durch Vernachlässigung der Mietsache kann offen bleiben, weil Vermieter das Mieterverhalten jahrelang hingenommen hat: Verwirkung der KündigungsbefugnisNein
AG München, WuM 2006, 621Unangenehme Gerüche aus Wohnung einer inkontinenten Mieterin, Ausmaß auch nach Beweiserhebung streitigNein
LG Berlin GE 2015, 1599Unordentliche / erheblich verschmutzte Wohnung, aber keine Gefährdung der Bausubstanz oder des HausfriedensNein
AG Dortmund, DWW 1990, 179Ablagerung von Abfall, Kartons, Zweirädern oder Gartengeräte im Kellerflur mit Durchgangsbehinderung und Gefahr für BrandschutzJa
LG Braunschweig, Urt. v. 10.04.2007, Az. 6 S 313/06, ZMR 2007, 536Geruchsbelästigung, Entlüftung der stark riechenden Wohnung über das TreppenhausJa
AG Dortmund, DWW 1990, 179Ablagerung von Abfall, Kartons, Zweirädern oder Gartengeräte im Kellerflur mit Durchgangsbehinderung und Gefahr für BrandschutzJa
AG Rheine, Urt. v. 26.02.2008, ZMR 2008, 803)Vermüllung, teilweise verdreckt, GeruchsbelästigungJa
AG Schöneberg, GE 2009, 1501Vermüllung mit Ausbreitung von KakerlakenJa
AG Münster, Urt. v. 08.03.2011, 3 C 4334/10 (kostenlose-urteile.de)Unhygienische Zustände, unzumutbarer Gestank im Treppenhaus und in andere Wohnungen eindringendJa
AG Hamburg – Harburg, Urt. v. 11.03.2011, 641 C 363/10, IBRRS 2011, 4316; IMRRS 2011, 3097Unhygienische Zustände, unzumutbarer Gestank im Treppenhaus und in andere Wohnungen eindringendJa
LG Berlin, IMR 2012, 15Gerümpel und Müll in der Wohnung mit Geruchsbelästigung, Gefahr für Bausubstanz und BrandschutzJa
Amtsgericht Neustadt / Aisch, Urteil vom 25.08.2016, 1 C 321/15)

 

Unrat, Kartons, Taschen, Altpapier sowie Gegenstände diverser Art gestapelt. Nutzung der Küche nicht möglich, unerträglicher GestankJa
Amtsgericht Lampertheim, Az. 3 C 324 / 17 (08) n.v.

 

Verletzung von Reinigungspflichten und Gestank; Handwerker weigern sich, notwendige Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung auszuführenJa
LG Berlin, Beschl. v. 19.01.2018, Az. 66 S 230/17 (Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg ECLI: DE:LGBE:2018:0119.66S230.17.00)Verdreckung und Vermüllung der Wohnung durch einen depressiven Mieter mit SubstanzschädenJa
AG München, Endurteil vom 11.09.2018 – 416 C 5897/18 – ZMR 2019, 40Starke Verunreinigung und Vermüllung, Beschädigungen durch Feuchtigkeit und Schimmel, Geruchsbelästigung für NachbarnJa
UPDATE:
AG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2012 – 35 C 2527/20 – Monschau / MietRB 2022, 7
nur unaufgeräumter Zustand unterhalb der Verwahrlosungsgrenze; kein Nachweis übermäßiger statischer Belastung, keine unberechtigte Zutrittsverweigerung (für vollständige Wohnungsbesichtigung lag keine ausreichende Abmahnung vorNein

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