Das Widerrufsrecht steht nun auch bei der Vermarktung von Immobilien im Focus. Viele Makler nutzen das Internet, um Immobilien zu vermitteln. Lange Zeit war umstritten, ob das Geschäftsmodell als Fernabsatz anzusehen ist. Dann bedarf es einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern.
Der Bundesgerichtshof hat die verbraucherfreundliche Rechtsanwendung bestätigt (Urt. v. 07.07.2016 Az. 1 ZR 30/15).
Im Fall hatte eine Maklerin über immobilienscout24.de eine Immobilie angeboten. Der spätere Beklagte meldete sich per Mail und erhielt ein Exposé elektronisch als PDF-Datei. Danach erwarb er das Objekt. Als die Maklervergütung geltend gemacht wurde, erklärte der Beklagte den Widerruf. Er weigerte sich mit Hinweis auf die nach Widerruf fehlende Vertragsgrundlage zu zahlen.
Widerrufsrecht beim Vertrag mit dem Makler für Verbraucher
Zu Recht, wie der BGH erkannt hat.
Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass die Maklertätigkeit Dienstleistungen im Sinne des § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB im Wege des Fernabsatzes erbracht hat.
Die Maklerin wurde als Gewerbetreibender tätig; der Käufer war Verbraucher. Da sie jedenfalls zu Anfang wesentliche Informationen elektronisch austauschten, kam hierbei bereits der Vertrag mit der Maklerin zustande. Dabei erfolgte zwar ein Hinweis auf die entstehende Provision, aber kein Hinweis auf das dem Verbraucher beim Fernabsatz zustehende Widerrufsrecht. Der Verbraucher hatte auch nicht ausdrücklich gewünscht, dass die Maklerin vor Ablauf der Frist bereits tätig wird. Eine Belehrung über die bei Widerruf dann entstehende Wertersatzpflicht fehlte ebenfalls.
Somit hat der Beklagte zu recht ein noch bestehendes Widerrufsrecht ausgeübt und damit die Vertragsgrundlage beseitigt.
Der Heppenheimer Fachanwalt für Mietrecht Alexander Dietrich empfiehlt: Professionell agierende Makler sollten daher ihre Vermarktungsplattformen dahingehend prüfen, ob ordnungsgemäße Belehrungen in den Vermittlungsablauf eingebaut sind. Sie riskieren sonst trotz Erbringung der Leistung den Verlust der Gegenleistung durch den Kunden.