Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt – Schlichtungsklausel unwirksam

Wenn erst der Anwalt gefragt wird, welche Rechtsschutzversicherung man sinnvollerweise haben sollte, ist es oft schon zu spät. Stellt sich heraus, dass keine passende Versicherung unterhalten wird, gibt es ein nachträgliches Versichern in der Regel nicht. Im Gegenteil sind in den Bedingungswerken der Versicherungsverträge dreimonatige Wartezeiten enthalten. Diese sollen den Rechtssuchenden davon abhalten sollen, eine Versicherung erst abzuschließen, wenn sich ein drohender Rechtsstreit schon sicher abzeichnet.

Der Heppenheimer Rechtsanwalt Alexander Dietrich empfiehlt, Versicherungsvergleiche nicht nur über den Preis vorzunehmen. Jeder Kunde sollte genau prüfen, welche Rechtsschutzversicherung er braucht und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, um die laufenden Beiträge erträglicher zu gestalten.

In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) enthalten sind häufig Leistungseinschränkungen. Das hat zwar wohl Preisvorteile, kann aber bei der Rechtsverfolgung auch zu Nachteilen führen.

Unzulässig ist, den Versicherungskunden zuerst auf einen Schlichtungsversuch zu verweisen (OLG Frankfurt (Az. 6 U 110/14). Dies soll davon abhalten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Schlichtung ist der Rechtssuchende nämlich zunächst vollkommen auf sich allein gestellt. Wird bei der Schlichtung festgestellt, dass man sich auf ein bestimmtes Ergebnis geeinigt habe, kann der Versicherungsnehmer hinterher nicht einmal den Ablauf des Verfahrens nachträglich prüfen lassen: Dann stehen Schweigepflichten der Schlichter entgegen stehen, die ja auch im Auftrag der Gegenpartei handeln.

Vorsicht bei Hotline-Policen

Auch sogenannte Hotline-Policen helfen nicht immer weiter. Diese sollen den Versicherungsnehmer dazu geleiten , eine Hotline der Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.

Hier besteht die Gefahr von Fehldiagnosen aus der Ferne. Denn der Regelfall ist, dass die Sach- und Rechtslage eben nicht am Telefon oder per Mail, sondern besser im persönlichen Gespräch geklärt werden sollte. Erst richt gilt das, wenn die Unterlagen zu dem Fall von dem Rechtsberater der Versicherung nicht vollständig eingesehen werden können. Darüber hinaus handelt es sich dort nicht nur um eine Beratung ausschließlich im Interesse des Versicherungsnehmers. Die Hotline-Police dient jedenfalls auch der Kostenvermeidung bei der Versicherung, Denn diese filtert selbst mit heraus , wann es sich „lohnt“ zum Anwalt zu gehen. Diese Entscheidung sollte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich der Versicherungsnehmer selbst und unbeeinflusst treffen dürfen. Die Kehrseite der Freiheit: Diese Entscheidungsfreiheit muss letztlich mit einem teureren Beitrag erkauft werden .

Unterschiede nicht nur beim Preis, sondern auch bei der Leistung

Weiter ist zu beachten, dass verschiedene Rechtsgebiete nur abgedeckt sind, wenn sie ausdrücklich in der Police der Rechtsschutzversicherung mitversichert sind. Dazu folgende Beispiele:

  • Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer ist dabei oft ein sinnvoller Baustein, weil im Arbeitsrecht jede Partei bis zum Ende der ersten Instanz ihre eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst trägt.
  • Rechtsschutz für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer ist in der Regel ein Bestandteil, der mit Angabe des fraglichen Objektes extra versichert werden muss.
  • Sozialrechtsschutz oder nur Sozialgerichtsschutz: Letzterer schützt im Antrags- und Widerspruchsverfahren nicht, obwohl häufig bereits hier die entscheidenden Weichen im Fall gestellt werden. Hier können sich Mehrkosten durchaus rentieren.

Rechtsanwalt Dietrich empfiehlt daher, beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung das Preis-Leistungsverhältnis genau zu prüfen. Dabei helfen nicht nur eigene Recherchen im Internet. Auch ein persönliches Gespräch bei mehreren Versicherungsvertretern oder einem unabhängigen Versicherungsmakler kann lohnen. Wichtig ist dabei der Preis, aber auch die Vorgaben zu den Leistungen. Diese sollten auf den individuellen Bedarf zugeschnittenen sein. Sollte die Prämie im Einzelfall zu teuer werden, kann eine moderate Erhöhung der Selbstbeteiligung helfen. Denn diese einfache Maßnahme kann dazu führen, dass ein annehmbares Leistungspaket ausreichenden Schutz bietet, aber trotzdem bezahlbar bleibt.

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